1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Vertragsabschlüsse, insbesondere den Verkauf und die Lieferung von Waren, sowie die Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der MUTINA Handelsgesellschaft mbH ("Verkäufer").
1.2. AGB des Käufers sind zur Gänze unwirksam, es sei denn, der Verkäufer bestätigt schriftlich einzelne, genau zitierte Bedingungen des Käufers. Führt der Verkäufer die Bestellung (auch nur teilweise) aus, so gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers, auch wenn der Käufer im Geschäftspapier auf seine AGB verweist. Mit der Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Die AGB gelten auch ohne besonderen Hinweis für die gesamte weiter Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer, insbesondere für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, Reparaturaufträge und den Kauf von Ersatzteilen, und zwar auch dann, wenn diese nicht mit der gekauften Ware in Zusammenhang stehen.
1.3. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande oder dadurch, dass der Verkäufer der Bestellung des Käufers tatsächlich entspricht. Bedingung für den Vertragsabschuss ist, dass der Kunde eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises entrichtet, sofern nicht ausdrücklich eine höhere Anzahlung vereinbart wurde. Hingewiesen wird auf Punkt 3.1, wonach der Verkäufer berechtigt ist, die Lieferung zurückzubehalten, solange der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig bar entrichtet bzw. überwiesen hat.
1.4. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist für beide Teile der Geschäftssitz des Verkäufers, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Für Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart; dies gilt auch für alle Streitigkeiten aus späteren Werkverträgen mit dem Verkäufer (z.B. Reparaturen) hinsichtlich des Kaufgegenstandes; der Verkäufer kann seine Ansprüche wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend machen. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
1.5.Der Verkäufer bittet um Verständnis, dass die "Möbel nach Mass" Bestellungen erst ab € 500,- im Gesamtwert in Auftrag gegeben werden können.
2.1. Allfällige Nebenkosten des Vertrages, wie Kreditspesen und –zinsen, Kosten einer allfälligen Sicherstellung, Gebühren, Zinsen, Wechselspesen, Gerichts- und Anwaltskosten sowie außergerichtliche Mahnkosten sind vom Käufer zu tragen.
2.2. In Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc angegebenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich angegeben ist, stets unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für Nachbestellungen.
3.1. Der Verkäufer bemüht sich stets die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Zusagen des Verkäufers über die Lieferzeit (Lieferfrist) - insbesondere bei Auslandslieferungen (aus Indonesien, Indien, China, Türkei, etc) - sind zwar auf die Erfahrungswerte des Verkäufers der ähnlichen Bestellungen in der Vergangenheit begründet bzw. in der Regel problemlos zu erledigen, kann aber vorkommen, aus unvorsehbaren Gründen nicht eingehalten zu werden. (Krieg, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrise, Frachtprobleme, Zollkomplikationen usw.) Wurde eine Lieferfrist ausdrücklich bzw. schriftlich vereinbart, so beginnt sie mit der Erhalt der schriftlichen Annahme des Verkäufers zu laufen. Die bloße Vereinbarung eines Liefertermins ohne Anzahlung des Käufers macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft. Überhaupt liegt ein Lieferverzug erst dann vor, wenn der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist (von mindestens 6 Wochen) gesetzt hat. Für Sonderanfertigungen (Modelle, die sich nicht in der FantasTeak-Kollektion befinden oder die nach Kundenwunsch geänderte FantasTeakmodelle) kann der Verkäufer jedoch erheblich längere Lieferzeiten brauchen (Bis 18 Wochen). Der Verkäufer kann die Lieferung zurückbehalten, solange der Käufer mit einer fälligen (Teil-) Zahlung, sei es aus diesem Vertrag oder anderen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen, in Verzug ist, das heißt den Kaufpreis nicht vollständig bar entrichtet oder auf das Konto des Verkäufers überweist (einlangend).
3.3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung des Vertrages werden ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder krass-grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Ist der Käufer Verbraucher, so ist die Haftung des Verkäufers auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
3.4. Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, wie insbesondere "Höhere Gewalt", technische Übermittlungsfehler oder Löschen von Dateien, Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die nicht beim Verkäufer beschäftigt sind oder vom Verkäufer beauftragt wurden, insbesondere Frachtführer und Spediteure, sowie vom Käufer nachträglich gewünschte Änderungen verlängern die Lieferfrist entsprechend.
3.5. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Haftung für Transportschaden bei Kundenlieferungen ausschliesslich von der beauftragten Spedition getragen wird, sofern der Verkäufer seine eigenen Transportmittel für Beförderung nicht eingesetz hat. Der Verkäufer fungiert hier als Vermittler zwischen Speditionsunternehmen und Käufer. Es wird dringend empfohlen, die Ware bei der Übernahme vollständig zu prüfen und zu kontrollieren. Im Falle der Feststellung einer Transportbeschädigung ist der Käufer berechtigt, die Annahme zu verweigern bzw. die transportbeschädigte Ware sofort zurück zu schicken. Späteren Reklamationen werden von Transportunternehmen bzw. deren Versicherungen nicht anerkannt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Transportbeschadigte Ware erst nach der Annahme an den Verkäufer zurückzuschicken, ohne es eine fixe Schadenersatzsvereinbarung mit dem Speditionsunternehmen getroffen wurde.
3.6. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, ist der Abhol und Besichtigungsort der gekauften oder bestellten Ware folgende Adresse: A-2442 Unterwaltersdorf, Wiener Weustädterstr. 4, Halle 1. (Firmengelände Zimmermann)
3.7. Alle Abholung/Besichtigungskunden werden darum gebeten, mindestens einen Tag vor der Abholung/Besichtigung den Verkäufer anzurufen bzw. einen fixen Termin zu vereinbaren. Spontane Abholungen/Besichtigungen ohne Terminverenbarung werden ausnahmslos nicht akzeptiert.
3.8. Der Käufer wird ausdrücklich aufgefordert, -so fern geographisch möglich ist- die nach Mass bestellten Möbel vor der Lieferung im Besichtigungsort in A-2442 Unterwaltersdorf zu besichtigen bzw. deren Lieferbarkeit zu prüfen. Auf Wunsch schickt der Verkäufer von jeweiligen Möbel Fotos an den Käufer, falls die geographischen Entfernungen eine Warenbesichtigung erschwert oder der betroffene Käufer aus privaten Gründen eine Besichtigung nicht vornehmen kann. Soweit ist das Ergebnis der fotographischen Vermittlung zufrieden stellen ist, gilt die bestellte Ware geprüfft bzw. zur Lieferung freigegeben.
4.1. Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, sofort netto und ohne Abzug entweder bar an der Kasse des Verkäufers oder an eine mit schriftlicher Inkassovollmacht des Verkäufers ausgestattete Person zahlbar. Zahlung durch Überweisung an ein vom Verkäufer namhaft gemachtes Kreditinstitut erfolgt nur kraft ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, wobei Überweisungen auf Gefahr des Käufers erfolgen und so rechtzeitig zu veranlassen sind, dass dem Verkäufer die Gutschrift bei Fälligkeit der Zahlung vorliegt. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
4.2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12 % p. a. zu berechnen; die Geltendmachung höherer Verzugszinsen bleibt vorbehalten, wenn der Verkäufer höher verzinsliche Fremdmittel in Anspruch nimmt oder sonst aus dem Verzug ein höherer Schaden entstanden ist.
4.4. Der Käufer kann seine Forderungen gegen die Forderungen des Verkäufers nicht aufrechnen; ist der Käufer Verbraucher, so kann der Käufer nur in den in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Fällen gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen.
4.5. Ebenso ist ein Zurückbehaltungsrecht (auch Leistungsverweigerungsrecht) des Käufers gegenüber Ansprüchen des Verkäufers welcher Art auch immer ausgeschlossen, ausgenommen der Käufer ist Verbraucher und es handelt sich um eine nach § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG ungültige Vereinbarung.
4.7. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen begehren, wobei sich der Käufer verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben.
4.8. Ausdrücklich schriftlich eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
4.10. Die Beanstandung von Rechnungen hat innerhalb drei Tage nach deren Erhalt schriftlich zu erfolgen, andernfalls die Rechnungen als vom Käufer genehmigt gelten.
5.1. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die unter dem Markennamen "FantasTeak" betriebenen Vollholzprodukte in Java-Indonesien traditionell handwerklich unter einfachen Bedingungen angefertigt werden. Die Weise des Produktionsverfahrens bzw. die Materialauswahl der Produkte veranlassen allein keinerlei Reklamationsgrundlage. Der Verkäufer kann diesbezüglich keine Perfektion gewährleisten, die den Standarts der industriellen Massenprodukten in Europa entsprechen. Es kann ausserdem -aufgrund der Klima und Feuchtigkeitsunterschiede zwischen Europa und Indonesien- veränderungen vorkommen, da die Tischplatten bzw. Oberflächen der Vollholz-Produkte in den ersten 3-6 Monaten nach ihrer Zustellung Riss-Bildungen verweisen. Die Möbelprodukte, die aus wiederverwendeten Teakholz (Recycled Teakholz) angefertigt werden, können Gebrauchtspuren, Flickstellen, kleinen Löcher und Unebenheiten auf der Oberfläche vorweisen. Die gelten allein keinerlei als Mängel bzw. der Verkäufer ist nicht verpflichtet diesbezüglich eine Wandlung zu zustimmen. Der Verkäufer geht davon aus, dass der Käufer über das allgemeine Wissen der natürlichen Eigenschaften des Vollholzes vertraut ist. Auf Wunsch der Käufer kann der Verkäufer aber die betroffenen Möbel durch die fachmännische Arbeit sanieren. Die Kosten der Abholung und Zurückbringung der Ware wird vom Käufer getragen, solange keine Sondervereinbarung getroffen wird. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung bezüglich der Aufbewahrung der Reparatur oder Reklamationsware, die nicht rechtzeitig abgeholt werden. Rechtzeitige Abholfrist ist maximal 8 Wochen. Der Verkäufer hat darüberhinaus keinerlei Verpflichtung, die nicht abgeholte Reparatur bzw. Sanierungsware aufzubewahren. Alle diesbezügliche Ansprüche der Kunden werden ausnahmslos ausgeschlossen, ausser eine entgeltliche und zeitlich begrenzte Aufbewahrung schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Es wird hier zusätzlich betont, dass vom Altholz hergestellte und in der Regel als "Teakholz" bezeichnete Ware -sowie die "Varna" Serie- manchmal andere ähnliche Holzarten beinhalten kann, da die genaue Differenzierung des alten Holzmaterials öfters sehr schwierig ist. Ausserdem, bei den Innenbereichen der nach Mass bestellten Möbel der gleichen Serie -Aufgrund der langen Seefrachttransport in Container bzw. höhere Feuchtigkeitsrate- können Schimmelbildungen vorkommen. Dies allein gilt keinerlei als Mängel bzw. der Verkäufer ist nicht verpflichtet diesbezüglich eine Wandlung zu zustimmen. Der Verkäufer aber bemüht sich, vor der Lieferung eine makellose Reinigung durchzuziehen.
Die als "Gartenmöbel" bezeichnete Teakholzmöbel sind nur zur Benützung im Freien, und zwar bestimmungsgemäß nur für die private Nutzung in Bereichen ohne öffentlichen Zugang wie Garten, Terrasse, Balkon, etc. vorgesehen. Die geschlossenen und/oder beheizten Innenräume beeinträchtigen die sicheren Benutzung oder der Funktionsfähigkeit der Ware, veranlassen Verformungen und Risse. Der Käufer vermeidet daher die ungeignete Lagerung der Ware.
5.3. Gartenmöbel, die aus Teakholz bestehen, sind grundsätzlich nur für die private Nutzung in dem in Punkt 5.1 genannten Umfang geeignet, nicht jedoch für die intensive Benützung durch eine größere Anzahl von Personen, insbesondere im Rahmen eines gewerblichen Betriebs (z.B. Gastronomie- oder Hotelbetrieb), sofern es sich nicht um Gartenmöbel der Warenklassen "Deluxe" oder "Exklusiv" handelt. Bei Warenklassen "Deluxe" und "Exklusiv" garantiert Mutina HandelsGmbH 24-monatige Gewährleistung.
5.4. Der Verkäufer betreibt unter dem Markennamen "FantasTeak" ausschliesslich Naturholz bzw. Vollholz Produkte aus Indonesien, die keineswegs mit den industriell angefertigten Schichtholz, Sperrholz, Furnierholz, Pressholzprodukten vergliechen werden können. Auch die Zusammenhänge bzw. Eigenschaftsvergleiche zu den MDV und Spannpalttenarten werden ausgeschlossen. Der Käufer hat keinen Gewährleistungsanspruch hinsichtlich kleinerer Veränderungen, Risse, Schrumpfungen bzw. Verformungen (insbesondere an der Stirnseite von Teakholzmöbel), die sich Gewöhnlicherweise mit der Verwendung von Vollholzmöbel als tropische Holzart ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Indoor- Möbel in den ersten 3 Monaten nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmestellen (Heizungen, etc) platziert werden dürfen, um stärkere Einrisse zu vermeiden. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Produkte unter den Namen Beta, Gamba, Xenia, Dino, Mammut, Maistro, Galaxy, Loster, Cobra, Cobra Lama, Cobra Lama S-Ausziehbar, Cobra OD, Cobra OD S-Ausziehbar und Jeleg -Modell und Konstruktionsbedingt- eine besondere anfälligkeit zu Rissbildungen bzw. Verformungen und oberflächlichen Veränderungen auszeichnen, die aufgrund der Holzeigenschaften unvermeidlich sind bzw. keineswegs einen Grund für Wandlung darstellen. (Siehe 5.1.) Weiter wird darauf hingewiesen, dass die in den Serien "Mango". "Asam", "Bule", "Akar" befindlichen Tischplatten eine Neigung zur Rissbildung und Verbiegung zeigen, die bei manchen Platten stärker zum Ausdruck kommen. Diese stellen jedoch keinen Grund zur Wandlung dar. Der Verkäufer garantiert aber, die über das Toleranzmass steigenden Risse zu reparieren bzw. die stark verbogenen Platten auszutauschen. Der Austausch kann bis zu einem Jahr dauern, da die Besorgung und der Trocknungsprosesser der betroffenen Platten viel Zeit in Anspruch nimmt.
Falls der Käufer die Sanierung der Möbel auf eigener Kosten und Initiative extern veranlässt, ist eine Kostenerstattung oder eine Kostenbeteiligung seitens des Verkäufers völlig ausgeschlossen.
5.5. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Maserungen oder mit Holz bzw. Holzpulver gefüllten Aststellen/Schadstellen inkl. Farbunterschiede auf den Tichhplatten oder anderen Teilen der Möbel keinen Reklamationsgrund darstellen. Es handelt sich hier um eine produktionsbedingte Angelegenheit, die vom Verkäufer auf keine Weise beeinflusst werden kann. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer können daher keinen Einfluss auf die Art und Weise der Maserungen oder der Farben ausüben. (Farbunterschiede im Aussenbereich übrigens gleichen sich im Laufe der Zeit aus.) Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass zwischen der in online befindlichen Fotos und den realen Produkten kleine Unterschiede geben kann, da die Fotoaufnahmen der Produkte meistens in Indonesien vorgenommen werden bzw. die kleineren Service-Arbeiten der Produkte erst nacher statt findet. Dies betrifft insbesondere die als "Unikat" bezeichnete einzel Exponete sowie die Serien "Akar", "Varna" und die Anderen..
5.6. Unter dem Produktnamen "Bule" geführte Swarholz Tische / Tischpaltten und andere Möbelerzugnisse verweisen ganz andere Holzeigenschaften wie die Teakholzprodukte bzw. geeignet grundsätzlich für Indoor-Bereich. Im gegensatz zu Teakholz ist das Swarholz Fläck und Saug anfällig, kann von Natur aus Farbfläcken und Risse haben. Diese sind keine Mängel bzw. veranlassen keinerlei Reklamationsgrundlage. Der Verkäufer empfiehlt den Käufer eine zweckorientierte Lackierung vor der Benutzung.
5.7. Der Verkäufer bietet auch Anfertigung der Möbel nach Kundenwünschen. Sobald die Abmessungen, Farben, Material, Machart und optisches Aussehen anders ist als die von FantasTeak geführten Regulare Ware, gilt der Auftrag als Sonderbestellung (Möbel-nach-Mass). Da die Sonderbestellungen in Indonesien unter einfachen Bedienungen bei traditionellen Familienbetrieben hergestellt werden, können kleinere Abweichungen betreffend Format, Farbe, Material und optisches Aussehen vorkommen. Die gelten nicht als Reklamationsgrund. Ein Ausstieg aus dem Kaufvertrag mit Sonderbestellungen seitens Käufer ist nur mit dem Einverstandnis der Geschäftsführung möglich. Da Arbeit, Material und Transportaufwand sehr hoch ist, muss der Käufer im Fall der Vertragsauslösung mit höheren Kosten rechnen.
Der Verkäufer empfiehlt den jenigen Kunden, die Sonderbestellungen durchgeben, entsprechende Zeichnungen von den Gewünschen Möbel zu bringen um möglichen Fehler zu vermeiden. Detailzeichnungen seitens Verkäufer sind auch möglich, jedoch kostenpflichtig. Der Verkäufer kann keine fehlerlose Anfertigung versprechen bzw. keine Haftung übernehmen, falls eine Sonderbestellung nur auf den Schilderungen der Wünschen des Kunden bzw. einige unvollstaendigen Skizzen bassieren. Eine einwandfreie Anfertigung ist nur durch eine ordentliche Zeichnung möglich.
5.8. Der Verkäufer möchte die jenigen Kunden, die Ihre Wünsche mit eigenen Möbel-Entwürfen realisieren lassen wollen bzw. deshalb eine Bestellung aufgeben, darauf aufmerksam machen, dass eine Gewährleistung bezüglich der einwandfreien Konstruktion ausgeschlossen ist, ausser eine technisch-profetionelle Zeicnung vorliegt, welche von Verkäufer angenommen wird. Diesselbe gilt auch für die Firmeneigenen Kollektionen, deren Formate mit ausdrücklichem Wunsch von Kunden verändert wurden. Der Verkäufer bittet hier um Verständnis, dass die Erfolge der Konstruktionsveränderungen nicht immer vorauszusehen sind.
5.9. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung und Verwendung der Ware, oder für den Fall, dass die Ware, insbesondere Teakholz-Möbel über das maximale nach Ö-NORM EN 581 vorgeschriebene Ausmaß beansprucht oder belastet werden. Unsachgemäß ist die Verwendung insbesondere, wenn Stühle der Warenklasse "Deluxe" bzw. "Exklusive" mit einem Gesamtgewicht von über 130 kg, oder sonstige Stühle mit einem Gesamtgewicht von über 90 Kilogramm belastet werden.
5.10. Der Verkäufer leistet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, wenn die Kaufsumme von Käufer vollständig begliechen ist. Gewährleistungsfrist beginnt erst ab dem vollständigen Erhalt der Kaufsumme. Es sei denn, er garantiert dem Käufer ausdrücklich, bestimmte von ihm bezeichnete Mängel an Teakholz-Möbeln besonderer Güte (Qualität "Deluxe" sowie "Exklusiv") innerhalb bestimmter Fristen nach Übergabe zu beheben.
5.11. Der Käufer hat darüber hinaus keinen Gewährleistungsanspruch, wenn der von ihm beigestellte Stoff oder die von ihm erteilte Anweisung ungeeignet war. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Holzschutzmittel bzw. Teaköl als "Teak Care" für die Teakholzmöbel ungeeignet sind und der Verkäufer keinerlei Haftung übernimmt, sofern der Käufer die Teakholzmöbel anders als mit "Teak Care" behandelt.
5.12. Der Käufer hat die gelieferten Waren sofort nach Ablieferung mit der gemäß § 377 f HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere auch Schadenersatzansprüche – auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken; falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel binnen 8 Tagen ab Ablieferung schriftlich detailliert gerügt werden. Hat der Käufer allfällige Mängel rechtzeitig gerügt, so hat er nur Anspruch auf Nachbesserung bzw. Austausch innerhalb angemessener Frist, nicht aber auf Preisminderung oder Wandlung; durch unbefugte Eingriffe an den Verkaufgegenständen erlischt jedenfalls der Gewährleistungsanspruch. Die Geltung von § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher, so findet Punkt 5.4. keine Anwendung.
5.13. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass für Mängel an im Rahmen eines Abverkaufes verkauften Waren, insbesondere für Mängel an als "Restposten", "Restbestände", "Ausstellungsstücke", "Auslaufmodelle" oder auf ähnliche Weise bezeichneten Waren sowie an solchen Waren, die beim Transport (teilweise) beschädigt wurden, keine Gewährleistung besteht (§ 928 ABGB). Der Käufer wurde ausdrücklich auf mit solchen Waren verbundene Mängel, insbesondere auf eine verkürzte Verwendungsdauer, geringere Belastbarkeit bzw. Standfestigkeit oder mangelnde Eignung der auf diese Weise gekennzeichneten Waren hingewiesen.
5.14. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nur schriftlchen und mit Bildmaterial dokumentierten Reklamationen anerkannt werden. E-mail Adresse für jegliche Reklamationen: office@fantasteak.at
6.1. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sind auf die Fälle des Vorsatzes bzw. krass-grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ist der Käufer Verbraucher, so ist die Haftung des Verkäufers für Sachschäden auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Vertragliche Schutzwirkungen zugunsten Dritter sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
6.2. Die Preisgefahr geht mit Übergabe die Kaufgegenstandes an den Käufer oder dessen Bevollmächtigen auf den Käufer über; bei Versand auf Kosten des Käufers mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an die Transportperson, bei Versandverzögerung durch vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände und bei vereinbarter Selbstabholung durch den Käufer mit der Meldung der Versandbereitschaft des Kaufgegenstandes.
6.3. Das Transportrisiko trifft stets den Käufer, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Transportschäden hat der Käufer direkt gegenüber dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer) geltend zu machen, insbesondere wenn er eine besondere Versandart in Auftrag gab (DHL, Bahn-Express etc). Versichert wird das Transportrisiko nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung und nur zu Lasten des Käufers.
7.1. Der Käufer ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers und zu den von diesem im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt; in jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Käufers zu erfolgen.
8.1. Sämtliche im Zusammenhang mit der Anlieferung anfallenden Kosten sind allein vom Käufer zu tragen. Soweit eine Vorschreibung derartiger Kosten an den Verkäufer erfolgt, werden diese an den Käufer weiterverrechnet. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Sonderbestellungen kann eine Anzahlung verlangt werden.
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossene Verträge nicht. In diesem Fall gelten den unwirksamen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmungen als vereinbart.
9.2. Alle Vereinbarungen mit dem Käufer unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.